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AutorenbildDr. Frank Lampe

CSRD - Corporate Sustainability Reporting Directive der EU

Aktualisiert: 27. Sept.




Nachhaltigkeitsberichte in der Unternehmenskommunikation

Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr nur ein Trend, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und -kommunikation. Insbesondere in Europa haben sich durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anforderungen an Unternehmen, transparent und umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten, deutlich verschärft. Große europäische Unternehmen wie Siemens, SAP oder Unilever sind in dieser Hinsicht Vorreiter und setzen Maßstäbe für die Nachhaltigkeitskommunikation. Ihre umfassenden Nachhaltigkeitsberichte dienen nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Auflagen, sondern auch der transparenten Information ihrer Stakeholder. Doch was genau steckt hinter der CSRD und welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

 

Was ist die CSRD und was ist ein Nachhaltigkeitsbericht und wie umfangreich sind sie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu veröffentlichen. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch den Umfang der Berichterstattung erheblich. Ein Nachhaltigkeitsbericht umfasst eine Vielzahl von Themen, darunter Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG), und bietet einen umfassenden Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie und -leistung eines Unternehmens. Diese Berichte können mehrere hundert Seiten umfassen und verlangen eine tiefgehende Analyse und Dokumentation der Nachhaltigkeitspraktiken des Unternehmens.


 

An wen wendet sich die Nachhaltigkeitskommunikation?

Nachhaltigkeitsberichte richten sich an eine breite Zielgruppe, darunter Investoren, Kunden, Mitarbeiter, Zulieferer, die Öffentlichkeit sowie Regulierungsbehörden. Sie dienen dazu, Vertrauen zu schaffen, Transparenz zu fördern und die Unternehmensverantwortung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu dokumentieren. Investoren und Analysten nutzen diese Berichte zunehmend als Grundlage für ihre Entscheidungen, was die Bedeutung einer präzisen und umfassenden Berichterstattung weiter erhöht.

 

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist für viele Unternehmen bereits heute verpflichtend. Mit der CSRD werden die Berichtspflichten ab 2024 auf eine Vielzahl von Unternehmen ausgeweitet, darunter alle großen Kapitalgesellschaften und börsennotierte Unternehmen, unabhängig von der Branche. Dies betrifft auch kleinere Unternehmen, wenn sie als Tochtergesellschaften zu größeren Konzernen gehören oder bestimmte Umsatz- und Mitarbeitergrenzen überschreiten. Die Anforderungen an die Berichterstattung sind nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Hier ein Überblick über die Unternehmen, die aktuell berichten müssen, und jene, die durch die CSRD neu hinzukommen. Aktuell berichtspflichtige Unternehmen (unter der NFRD) sind:

1. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen: Unternehmen, die bereits an der Börse notiert sind, mit mehr als 500 Mitarbeitern.

2. Finanzinstitute: Banken, Kreditinstitute und Versicherungen, die diese Größenordnung erreichen.

3. Große öffentliche Unternehmen: Betriebe, die mehrheitlich im Besitz des Staates oder öffentlicher Körperschaften sind, wenn sie die gleichen Kriterien wie große kapitalmarktorientierte Unternehmen erfüllen.

Diese Unternehmen mussten bislang im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) nichtfinanzielle Informationen, also Nachhaltigkeitsberichte, erstellen und veröffentlichen.

 

Neu hinzukommende Unternehmen (durch die CSRD):

Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Ab 2024 kommen folgende Unternehmen hinzu:

1. Alle großen Unternehmen, unabhängig von einer Börsennotierung: Die neuen Berichtspflichten gelten nun für alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter,

  • Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro,

  • Ein Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

2. Alle börsennotierten Unternehmen auf EU-Märkten, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): Allerdings gibt es für KMU eine Übergangsfrist bis 2026, bevor sie vollumfänglich berichten müssen.

3. Nicht-europäische Unternehmen mit erheblichem Umsatz in der EU: Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die mehr als 150 Millionen Euro Umsatz in der EU generieren und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, werden künftig zur Berichterstattung verpflichtet.

4. Große Tochtergesellschaften von berichtspflichtigen Unternehmen: Auch Tochtergesellschaften, die Teil eines Konzerns sind, der den neuen CSRD-Vorgaben unterliegt, werden ebenfalls berichtspflichtig.

 

Wer verfasst diese Berichte in Unternehmen?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist eine interdisziplinäre Aufgabe, die oft von speziellen Nachhaltigkeitsteams, der Unternehmenskommunikation oder der Rechtsabteilung koordiniert wird. Externe Berater und Agenturen spielen eine zentrale Rolle, indem sie Unternehmen bei der Datenerhebung, der Erstellung der Berichte und der Einhaltung der relevanten Standards unterstützen. Sie bringen Expertise in den Bereichen ESG-Reporting, Materialitätsanalysen und regulatorische Anforderungen mit und helfen, die oft komplexen Anforderungen der CSRD zu erfüllen.

 

Was gehört in einen Nachhaltigkeitsbericht hinein?

Ein Nachhaltigkeitsbericht umfasst typischerweise Informationen zu Umweltaspekten (wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch), sozialen Aspekten (wie Arbeitsbedingungen, Diversität) und Governance-Praktiken (wie Compliance und Unternehmensethik). Darüber hinaus sind Risikoanalysen, die Darstellung von Zielsetzungen und Maßnahmen sowie die Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen zentraler Bestandteil. Der Bericht muss klar und nachvollziehbar darstellen, wie Nachhaltigkeit in die Gesamtstrategie des Unternehmens integriert ist.

 

Nach welchen Standards werden die Berichte erstellt?

Die Berichte werden nach internationalen Standards wie den Global Reporting Initiative (GRI) Standards, den Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Standards und den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) erstellt. Diese Standards bieten einen strukturierten Rahmen, der sicherstellt, dass die Berichterstattung vergleichbar, nachvollziehbar und glaubwürdig ist.

 

Wie unterscheiden sich Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen bei den Nachhaltigkeitsberichten?

Die Unterschiede in der Berichterstattung hängen stark von den spezifischen Nachhaltigkeitsherausforderungen der jeweiligen Branche ab. Produktionsunternehmen legen oft besonderen Wert auf Umweltauswirkungen, wie Energieverbrauch und Emissionen. Handelsunternehmen konzentrieren sich auf Lieferkettenmanagement und soziale Standards, während Dienstleistungsunternehmen häufig Governance-Themen und soziale Aspekte hervorheben. Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte ist die Einhaltung der Berichtstandards für alle Branchen verbindlich.

 

Wie groß ist der Aufwand für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts?

Der Aufwand für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts kann erheblich sein und mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies umfasst die Sammlung und Auswertung großer Datenmengen, die Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Der Zeit- und Kostenaufwand kann insbesondere für mittelständische Unternehmen eine Herausforderung darstellen, doch die Vorteile überwiegen oft.

 

Welchen Nutzen hat die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für Unternehmen?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bietet Unternehmen neben dem nicht zu unterschätzenden Aufwand, der damit verbunden ist, auch Vorteile. So ergibt sich oft aus der intensiven Beschäftigung mit den Materialien, Prozessen und Lieferströmen und ihren Auswirkungen auf die Umwelt ein mögliches Einsparpotenzial, welches sich ökologisch und ökonomisch vorteilhaft auswirken kann. Die Berichterstattung fördert intern wie extern die Transparenz und das Vertrauen bei Stakeholdern, erleichtert den Zugang zu Kapitalmärkten, stärkt die Markenreputation und unterstützt die Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Darüber hinaus hilft der Bericht, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance zu implementieren. Ein Beispiel sind die steigenden Kosten für CO2-Emissionen. Wenn man weiß, welche Prozesse besonders CO2 intensiv sind, kann man frühzeitig über Alternativen nachdenken.

 

Nachhaltigkeitsberichte: Fluch oder Segen für Unternehmen?

Aus Sicht von Unternehmenseignern und Geschäftsführern kann die verpflichtende Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts sowohl als Herausforderung als auch als Chance betrachtet werden. Einerseits erfordert die Umsetzung erhebliche Ressourcen und zum Teil auch eine strategische Neuausrichtung. Andererseits bietet sie die Möglichkeit, sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren, sich von Wettbewerbern abzuheben und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Insbesondere liefern sie frühzeitig Informationen an welchen Stellschrauben (Materialien, Prozessen) gedreht werden kann oder muss, um bestimmte Ziele zu erreichen. Dies kann im Optimalfall auch Einsparpotenziale ergeben. Allerding ist nicht garantiert, dass die zum Teil aufwändige Beschäftigung und Dokumentation mit diesen Themen auch wirklich ökonomische Vorteile ergibt. Nachhaltigkeitsberichte sind daher je nach Unternehmenssituation mal nur ein zusätzlicher Kostenblock und mal ganz konkrete Hilfestellung bei der Verbesserung der ökonomischen und ökologischen Effizienz. Da sie für immer mehr Unternehmen gesetzlich verpflichtend werden, macht es Sinn sie frühzeitig als Bestandteil der Unternehmensstrategie zu betrachten und zu bearbeiten.

 

Ausblick

Mit der Ausweitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen Unternehmen vor noch umfangreicheren Berichtspflichten. Während bisher hauptsächlich große börsennotierte Unternehmen und einige spezifische Branchen wie Banken und Versicherungen betroffen waren, müssen nun alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Börsennotierung, sowie viele KMU und internationale Unternehmen mit EU-Bezug Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Diese Ausweitung soll für mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitskommunikation sorgen und sicherstellen, dass Unternehmen ihre Umwelt- und Sozialverantwortung umfassend dokumentieren.

Die Berichte müssen detaillierter und standardisierter sein. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die frühzeitig mit der Implementierung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen beginnen, im Vorteil sein werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, welche Unternehmen die Herausforderung meistern und Nachhaltigkeitsberichte als Chance zur Weiterentwicklung nutzen.


Autor:

Dr. Frank Lampe, selbständiger Online-Marketing-Berater, Fachbuchautor, Dozent und langjähriger Marketingleiter für technologieorientierte B2B-Unternehmen und Startups

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